Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Haftungsausschluss

Die hier enthaltenen Informationen haben wir nach unserem derzeit besten Wissen zusammengestellt. Eine Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann nicht übernommen werden. Daher sind die Informationen rechtlich unverbindlich. Baur Medien und ihre Tochtergesellschaften können daher nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Inhalte stehen. Soweit durch Verlinkung auf andere Server weitere Informationen zugänglich gemacht werden, weisen Baur Medien und ihre Tochtergesellschaften darauf hin, dass eine Inhaltskontrolle nicht stattfindet und jegliche Haftung ausgeschlossen ist.


Hinweise zum Copyright

Die vorliegenden Inhalte des Internetauftrittes von Baur Medien und ihrer Tochtergesellschaften sowie der Drittanbieter (News etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur zu privaten Zwecken in den Arbeitsspeicher und einmalig in einen anderen Speicher (Festplatte) geladen werden. Die sonstige Verwendung der Texte und Abbildungen, auch auszugsweise, ist ohne die schriftliche Zustimmung von Baur Medien & Consulting sowie ihrer Tochtergesellschaften urheberrechtswidrig und strafbar. In den vorliegenden Inhalten werden Marken und geschäftliche Bezeichnungen verwendet; auch wenn diese nicht als solche gekennzeichnet sind, gelten die entsprechenden Schutzbestimmungen.

 

Bedingungen zur Anzeigenschaltung

A Begriff Anzeigenschaltung
Diee Bedingungen zur Anzeigenschaltung regeln die vertraulichen
Beziehungen zwischen dem Anzeigenschalter resp. dem beauftragten Werbevermittler und dem Verlag, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
B Anwendbare Rechtsnormen
Massgebend für die Regelung des Vertragsverhältnisses sind in erster Linie die Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
C Vorzeitige Vertragsauflösung

C.1 Sistierung durch den Anzeigenkunden

Die Abbestellung oder Verschiebung fest erteilter Dispositionen kann auch bei Vorliegen zwingender Gründe nur bis zum Anzeigenschluss angenommen werden.

C.2 Vertragsauflösung durch den Verleger

Sollte während der Vertragsdauer eine Publikation ihr Erscheinen einstellen, kann der Verleger ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Der Anzeigenkunde ist diesfalls nicht von der Pflicht entbunden, die bereits erschienenen Anzeigen zu bezahlen. Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Verleger bleiben die Rabattbedingungen aufgrund der ursprünglich festgelegten Abschlusshöhe bestehen.

D Zahlungsbedingungen

D.1 Zahlungsfrist

Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind die Rechnungen innert 30 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Bei rechtlichem Inkasso erlischt jede Rabattberechtigung auf allen nicht bezahlten Rechnungen. Für diese Rabatte wird eine Nachfakturierung vorgenommen.

D.2 Verzugszins

Werden Rechnungen nicht innert 30 Tagen bezahlt, kann ein Verzugszins berechnet werden. Der Verzugszins beträgt 5 Prozent (Art. 104 OR).

D.3 Delcredere-Risiko

Das Delcredere-Risiko eines Dritten ist vom Anzeigenkunden zu tragen, d.h., der Vertragspartner des Verlegers verpflichtet sich, für die Zahlungen oder für eine anderweitige Erfüllung der Verbindlichkeit des vermittelten Dritten einzustehen.

E Zusätzliche Leistungen

Ausserordentliche Aufwendungen plus MwSt. werden nach branchenüblichen Tarifen zusätzlich verrechnet. Als solche gelten Dienstleistungen wie die Erstellung von Druckunterlagen,

Anzeigengestaltung, Textvorlagen, Übersetzungen welche über das übliche Mass hinausgehen, sowie DTP-Kosten, Expressgebühren, häufige Auftragsmutationen, nachträgliche Fremdleistungen etc.

F Platzierungswünsche

Platzierungswünsche des Auftraggebers werden nur unverbindlich entgegengenommen. Erscheint die Anzeige aus technischen Gründen an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, so kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt

werden.

G Beanstandungen

Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung einer Anzeige wesentlich beeinträchtigt, wird Ersatz in Form von Anzeigenraum bis zur Grösse der fehlerhaften Anzeige geleistet. Telefonische Bestellungen, Änderungen oder Abbestellung von Anzeigen erfolgen auf Gefahr des Anzeigenkunden. Eine weitere Haftung wird abgelehnt. Druckfehler, die weder Sinn noch Wirkung der Anzeige stören, berechtigen nicht zu Preisnachlässen. Der Verlag gewährleistet eine drucktechnisch gute Wiedergabe der Anzeigen. Bedingung ist, dass der Auftraggeber für das jeweilige Druckverfahren einwandfreie, druckfertige Unterlagen liefert. Abweichungen vom verlangten Standard können dem Auftraggeber bekannt gegeben werden. Geringe Tonabweichungen sind im Toleranzbereich der Druckverfahren, der verwendeten Papiere und Farben begründet und berechtigen nicht zu Preisnachlässen. Verspätete Auslieferungen der Ausgaben, bedingt durch technische Störungen, berechtigen nicht zu Entschädigungen. Bei Druckmaterial, welches nicht den technischen Normen der Zeitschrift entspricht, wird jede Verantwortung abgelehnt.

Mängelrügen müssen innerhalb eines Monats nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können sie nicht mehr entgegengenommen werden. Die Bestreitung eines oder mehrerer Posten der Rechnung entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht, den Restbetrag dieser Rechnung gemäss der im Punkt «Zahlungsbedingungen» genannten Fristen zu begleichen.

H Ablehnung von Anzeigen

Der Verleger hat das Recht, Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Veröffentlichungen von redaktionellen Beiträgen können bei der Aufgabe von Anzeigen nicht zur Bedingung gemacht werden.

I Beachtung der rechtlichen Vorschriften

Für den Inhalt der Anzeigen ist der Auftraggeber gegenüber Verlag, Behörden und Leserschaft voll verantwortlich. Wird die Zeitschrift von Dritten haftbar gemacht, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Zeitschrift von irgendwelchen Ansprüchen freizustellen.

Straf- und Zivilrecht: Vorbehaltlich der zwingenden presserechtlichen Bestimmungen trägt der Anzeigenkunde unter Kostenfolge die alleinige Verantwortung, wenn durch die Veröffentlichung seiner Anzeige gesetzliche Vorschriften verletzt werden. Er verpflichtet sich, den Verleger von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der Anzeige stehen, vollständig freizustellen und schadlos zu halten.

J Immaterielle Übermittlung von Druckunterlagen

Für vom Kunden angelieferte Daten (über Datenträger, Modem, Internet oder ISDN), die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, wird jede Haftung abgelehnt. Weiter lehnt der Verleger jede Haftung ab, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwände werden nach effektivem Aufwand berechnet. Eine Haftung des Verlegers beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

K Gut zum Druck

Nur bei von uns erstellten Anzeigen (separate Verrechnung) ab gelieferten reprofähigen Vorlagen wird dem Anzeigekunden vor Druckbeginn ein Probeabzug unterbreitet mit der Angabe, bis wann Korrekturen entgegengenommen werden können. Bleibt der Verlag bis zu diesem Termin ohne Bericht, so ist er zur Annahme berechtigt, dass die Anzeige «gut zum Druck» ist. Korrekturen, die von der Vorlage abweichen und eine Neubearbeitung der Lithos erfordern, können nur angenommen werden, wenn die dafür notwendige Zeit zur Verfügung steht und der Anzeigekunde für die Kosten aufkommt. Für gelieferte belichtungsfertige Daten wird kein Probeabzug erstellt.

L Druckunterlagen

Für die termingerechte Lieferung der Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Verlag bzw. die Werbegesellschaft für geliefertes Druck- und Datenmaterial weder aufbewahrungs- noch rückgabepflichtig.

M Tarifänderungen

Tarifänderungen bleiben vorbehalten und treten für alle Anzeigekunden gleichzeitig in Kraft. Der Anzeigekunde hat jedoch das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala dem effektiv abgenommenen Quantum zu viel entspricht.

N Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Oberengstringen/Zürich. Diese Bedingungen zur Anzeigenschaltung gelten ab 1. Januar 2006 und ersetzen alle früheren Fassungen.

 

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